A9 Hermsdorfer Kreuz (ots)-Ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug in Deutschland kaufen und ausländische Kennzeichen anbringen, ist noch immer eine Straftat. Gestern Nachmittag stoppte die Autobahnpolizei einen 56-jährigen Schweizer, der nach einem Fahrzeugkauf innerhalb Deutschlands, seine schweizer Händlerkennzeichen anbrachte. Es handelt sich dabei um eine rechtswidrige Fernzulassung. Der Fahrer muss sich nun um eine deutsche Zulassung bemühen oder das Fahrzeug auf einen Anhänger laden. Des Weiteren musste er 1.000 EUR Sicherheitsleistung hinterlegen.