Fahrzeug nicht korrekt zugelassen

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Ein Schweizer Überführungskennzeichen gilt nicht in Deutschland. Symbolbild Pixabay

A9 Hermsdorfer Kreuz (ots)-Ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug in Deutschland kaufen und ausländische Kennzeichen anbringen, ist noch immer eine Straftat. Gestern Nachmittag stoppte die Autobahnpolizei einen 56-jährigen Schweizer, der nach einem Fahrzeugkauf innerhalb Deutschlands, seine schweizer Händlerkennzeichen anbrachte. Es handelt sich dabei um eine rechtswidrige Fernzulassung. Der Fahrer muss sich nun um eine deutsche Zulassung bemühen oder das Fahrzeug auf einen Anhänger laden. Des Weiteren musste er 1.000 EUR Sicherheitsleistung hinterlegen.

Dieser Artikel wurde GERAaktuell als Pressemitteilung zugeschickt. Wir haben diesen Artikel unverändert veröffentlicht.

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