Informationsveranstaltung des Geraer Finanzamtes

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Symbolbild: Pixabay

Informationsveranstaltung des Geraer Finanzamtes zur Grundsteuererklärung

Am Donnerstag, den 9. Februar findet ab 10 Uhr eine Informationsveranstaltung zu Grundsteuererklärung im Rathaussaal (Kornmarkt 12, 07545 Gera) statt. Die Stadt Gera empfiehlt allen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen, die bis zur heutigen Abgabefrist noch keine Grundsteuererklärung erstellt und eingereicht haben, dies mit Hilfe der Informationsveranstaltung nachzuholen. Dabei wird das Geraer Finanzamt allgemeine Auskünfte in Bezug auf die Umsetzung der Grundsteuerreform sowie zum Verfahren zur Abgabe der Erklärung und deren Bearbeitung geben. Außerdem wird den Bürgerinnen und Bürgern geholfen, die Probleme im Umgang mit der Abgabe der Grundsteuererklärung über das digitale Elster-Portal haben. Ebenso stellt das Finanzamt Erklärungsvordrucke in Papierform zur Verfügung und unterstützt bei individuellen Fragen. Die Informationsveranstaltung beinhaltet eine 30-minütige Präsentation sowie anschließend Zeit für Gespräche. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Deshalb gibt es eine Grundsteuerreform. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück besitzt, muss bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Bis heute wurden knapp 78 Prozent der Geraer Grundsteuererklärungen an das Finanzamt übermittelt. Mit Ablauf der Frist wird das Finanzamt Gera zunächst Erinnerungsschreiben verschicken. Aus diesem Grund ist eine Teilnahme an der Informationsveranstaltung bei verpasster Frist aufgrund von technischen oder anderen separaten Problemen empfehlenswert. Anschließend ist mit einem Verspätungszuschlag sowie einer Schätzung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt zu rechnen.

Dieser Artikel wurde GERAaktuell als Pressemitteilung zugeschickt. Wir haben diesen Artikel unverändert veröffentlicht.

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